Per Definition ist eine Mediation dafür da, dass ein Konflikt zwischen Parteien beigelegt wird. Daraus lässt sich ableiten, dass eine Mediation der Anforderung gerecht werden muss, einen Konflikt beizulegen bzw. dieses anzustreben. Weiterhin bilden die Merkmale auch in Bezug auf diese Anforderung weitere Anforderungen, denn dieses soll freiwillig, eigenverantwortlich und einvernehmlich geschehen. Zu diesen Anforderungen kommen die Individuellen Anforderungen und Erwartungen der beteiligten Parteien an die Mediation, was dazu führt, dass der vorgegebene Rahmen (ähnlich einer technischen Zeichnung) nun um nicht allgemein spezifizierbare Anforderungen erweitert wird. Mit dieser Erweiterung wird jede Mediation mit der Konstellation der Parteien und dem Mediator zu einem individuellen Verfahren, welches einmaligen Charakter aufweist.
Jede Mediation ist individuell und einzigartig
Warum Mediation?
Mediation ist kostengünstiger, dauert nicht so lang wie ein Gerichtsverfahren, die Lösung des Konfliktes wird nicht über eine autoritäre Persönlichkeit entschieden, etc.
Mediation ist aber auch anstrengend, ungewohnt, eigenverantwortlich, etc.
Für jeden ist es ein Abwägen von Vor- und Nachteilen, ob und inwiefern er/sie sich für eine Mediation entscheiden. Wie kommt es zu einer Entscheidung „pro Mediation“? Die vorgetragenen oder erfahrenen Vorteile überwiegen den Nachteilen – aus individueller und absolut persönlicher Sicht. Nun überwiegen die Vorteile den Nachteilen, dennoch ist es interessant darüber nachzudenken, wieso die Parteien sich in der Konstellation für eine Mediation entscheiden und nicht etwa für eine Klärung vor Gericht durch einen autorisierten Dritten. Das Überwiegen der Vorteile weist darauf hin, dass das Individuum einen persönlichen Vorteil davon hat, wenn es einer Mediation zustimmt und entscheidet sich somit für das Mediationsverfahren und eine Beilegung des Konfliktes mit der anderen Partei. Mittels dieser Abwägung und der daraus resultierenden Entscheidung werden Anforderungen definiert, welche zu erfüllen sind, um im Nachhinein die persönliche Entscheidung nicht bereuen zu müssen. Somit werden die erkannten Vorteile zu Anforderungen der Partei, welche das Mediationsverfahren mit seinen inhärenten Merkmalen zu erfüllen hat. Es verhält sich nun ähnlich dem Kugelschreiber und der Examensprüfung: Werden ausreichend Anforderungen erfüllt und der Mehrwert für die jeweilige Partei überwiegt, so ist eine Zustimmung da und man bleibt bei der Mediation oder gibt ihr mindestens eine zweite Chance, wenn sie einmal nicht funktioniert haben sollte, was einer Reklamation gleich kommt und der Hersteller (hier wieder alle Beteiligten Parteien) nach der Ursache suchen und daraus lernen sollte. Überwiegt jedoch die Enttäuschung, der Frust, die Assoziation mit anderen negativen, nachteiligen Erfahrungen, so ist die Mediation gescheitert und es folgt eine Abkehr vom Produkt „Mediation“.
Losgelöst von der zukünftigen Einstellung zum Thema Mediation hat allein die Beschäftigung mit der Mediation dazu geführt, dass die Beteiligten für sich etwas gelernt haben, offen ist dabei nur, was sie gelernt haben. Für den Mediator ist zu wünschen, dass er durch Reflektion seine Fehler erkennt und diese bei einem zukünftigen Mediationsverfahren nicht mehr macht, da er assoziative Verbindungen herstellt und somit sich selbst verbessert – aus Fehlern lernt man. Für die beteiligten Parteien verhält es sich ähnlich, auch sie lernen. Doch dabei stellt sich die Frage, inwiefern der häufig emotionalgeprägte Konflikt und somit die eigene Gefühlswelt eine Reflektion zulassen, wieso es nicht zu einer Konfliktbeilegung mittels einem Mediationsverfahren gekommen ist. Es ist davon auszugehen, dass nach Senkung des emotionalen Levels der Lerneffekt eintritt und mindestens eine Selbstreflektion stattfindet, in der die Parteien sich darüber Gedanken machen, was die (damalige) Mediation ausgemacht hat und was alles zum weiteren Fortgang des eigenen Konfliktes mit der Konfliktpartei geführt hat. Allein damit hat Mediation einen Vorteil für die Parteien gebracht.